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Bestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund von COVID-19

ZERTIFIKAT (3 Gs)

in Österreich (Stand 24. August 2021)

Bitte informiert euch vor Veranstaltung umfassend über die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften am Abfahrtsort!

Please inform yourself about the current regulations in the country you are joining us!

wir freuen uns sehr, dass ihr euch nach dieser ruhigen Zeit mit uns wieder ins wilde Gewässer begebt. Wir können es ebenso kaum erwarten!

Doch vorher müssen wir euch noch eine wichtige Mitteilung zukommen lassen.

 

Generell gilt: Um an Board kommen zu dürfen, müsst ihr ein offizielles Zertifikat besitzen.

 

Corona-Schutzimpfung: Gültigkeit der Impfung

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten derzeit die folgenden Regelungen:

  • Die Zweitimpfung gilt für maximal 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.

  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.

  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.

Für genesene Personen gilt weiterhin:

Diese sind nach Ablauf der Infektion für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Ein umfassendes Angebot an Testoptionen schafft zahlreiche niederschwellige Möglichkeiten für Testnachweise.

Für die Tests werden je nach Zuverlässigkeit unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt:

  • PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.

  • Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.

  • Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.

Mehr Informationen für Österreich findet ihr auf der Website des Bundesministeriums.

Spezielle regionale Infos für Österreich gibts hier.

 

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