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Bestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund von COVID-19

ZERTIFIKAT (3 Gs)

für unsere Veranstaltungen in Deutschland (Stand 24.8.21)

Bitte informiert euch vor Veranstaltung umfassend über die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften am Abfahrtsort!

Please inform yourself about the current regulations in the country you are joining us!

wir freuen uns sehr, dass ihr euch nach dieser ruhigen Zeit mit uns wieder ins wilde Gewässer begebt. Wir können es ebenso kaum erwarten!

Doch vorher müssen wir euch noch eine wichtige Mitteilung zukommen lassen.

 

Generell gilt: Um an Board kommen zu dürfen, müsst ihr ein offizielles Zertifikat besitzen, welches bescheinigt, dass ihr entweder

(nachstehend zusammengefasst, ausführlich hier)*:

*Wir garantieren keine Rechtssicherheit. Die Informationen basieren auf den Angaben nachfolgender Seiten (Stand: Anfang August 2021). Um 100% Sicherheit zu haben, bitten wir euch, euch umfassend selbst zu informieren, welche aktuelle Gesetzeslage in dem jeweiligen Bundesland/Land gilt. 

 

  • mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 vollständig geimpft, oder    

In Deutschland gelten als „vollständig geimpft“ laut Robert-Koch-Institut (RKI) Personen erst „14 Tage nach Verabreichung aller notwendigen COVID-19-Impfstoffdosen, also am 15. Tag.“!

  • nicht länger als vor 180 Tagen mit COVID-19 infiziert wart und genesen seid (Infektion liegt mind. 28 Tage zurück). Es dürfen am Tag der Veranstaltung keine Symptome mehr vorhanden sein.

  • oder negativ PCR - getestet seid. Der PCR-Test ist in Deutschland nur 48 Stunden. Diese müssen von offizieller Stelle (labordiagnostisch) bescheinigt sein. Es gilt auf dem Dampfer NUR der PCR-Test!

 

Auf dem Schiff braucht ihr prinzipiell keine Maske tragen, außer in den WC-Anlagen sowie beim Boarding. Also ist die Mitnahme einer Maske obligatorisch. 

 

Euer Techno Dampfer Team

Ausführlich*:

Corona-Schutzimpfung: Gültigkeit der Impfung

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

Update: Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.

  • Die Zweitimpfung gilt in Deutschland gelten als „vollständig geimpft“ laut Robert-Koch-Institut (RKI) Personen erst „14 Tage nach Verabreichung aller notwendigen COVID-19-Impfstoffdosen, also am 15. Tag.“!

  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.

  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Für genesene Personen gilt weiterhin:

Diese sind nach Ablauf der Infektion für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Für die Tests werden je nach Zuverlässigkeit unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt:

  • PCR-Tests gelten in Deutschland nur 48 Stunden als gültig! In NRW ist NUR der PCR-Test zulässig.

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*Wir garantieren keine Rechtssicherheit. Die Informationen basieren auf den Angaben nachfolgender Seiten (Stand: Anfang Juli 2021). Um 100% Sicherheit zu haben, bitten wir euch, euch umfassend selbst zu informieren, welche aktuelle Gesetzeslage in dem jeweiligen Bundesland/Land gilt. 

Alle Infos für Nordrhein-Westfalen hier.

Ausführlich
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